Abstehende Ohren

Kind mit abstehenden Ohren, sogenannten Segelohren

Von abstehenden Ohren (lat. Apostais Otum) spricht man, wenn der Winkel zwischen Kopf und dem äußeren Rand der Ohrmuschel mehr als 30° beträgt.

Sie stellen keine Erkrankung sondern lediglich eine anatomische Variante dar.

Allerdings können sie aufgrund von Hänseleien mitunter zu einer schweren psychosozialen Belastung führen.

Ursächlich für ein “abstehendes Ohr” ist eine wenig bis gar nicht ausgebildete Knorpelfalte, der sog. Anthelix.

Liegen die entsprechenden Kriterien für ein abstehendes Ohr vor, wird die Korrektur/Operation in der Regel bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres von den Krankenkassen übernommen.

In Übersichtsarbeiten sind derzeit weit über 50 verschiedene Formen der operativen Korrektur der Ohrmuschelfehlstellung beschrieben.
Die genaue präoperative Analyse der Ohrmuschel (Knorpelstärke, Hautqualität) ist unabdingbar. Die eine Operationstechnik gibt es daher nicht. Meist werden verschiedene Techniken kombiniert.

Über einen Hautschnitt auf der Rückfläche wird die Knorpelstruktur der Ohrmuschel dabei mittels Ritztechniken oder einer Diamantfräse geschwächt und anschließend mittels verschiedener Nahttechniken in die gewünschte Form gebracht.

Der Eingriff erfolgt bei Kindern in der Regel in Vollnarkose und dauert im Schnitt ein bis zwei Stunden.

Die immer wieder in neuerer Zeit von einigen Ärzten und Pharmafirmen/Fadenherstellern propagierten Form der Fadenmethode muss leider als nicht effizient angesehen werden. Fehlstellungen der Ohren infolge anatomischer Varianten sind häufig zu komplex, als dass man sie mit der nicht evidenzbasierten Methode nachhaltig beheben könnte.

Gerne berät Sie Dr. Müller nach gründlicher Analyse hinsichtlich der für Sie oder Ihr Kind in Frage kommenden Operationstechnik.

Auch die Rekonstruktion des sog. Schlitzohres (eingerissenes Ohrläppchen) oder des sog. Tunnelohres gehört zu den operativen Aufgabenbereichen von Dr. Müller. In der Regel werden diese Eingriffe allerdings nicht, wenn es nicht Folgen einer Verletzung sind, von den Kassen übernommen.